Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ibex Web GmbH

 

Kauftregional.at / Ibex Web GmbH

Online-Marktplatz. Der Internetdienst (im Folgenden „kauftregional.at“) der Ibex Web GmbH (im folgenden „IBEX“) ist ein Online-Marktplatz, auf welchem Unternehmen (im folgenden „Anbieter“) regionale Waren, Dienstleistungen und Digitale Produkte (im folgenden „Marktplatzinhalte“) an deren Kunden (im folgenden „Kunden“) anbieten und verkaufen.

Infrastrukturanbieter für Anbieter. IBEX tritt als reiner Infrastrukturanbieter für die Anbieter auf.

Anbieter und deren Kunden. IBEX ist weder Anbieter noch Vermittler noch Makler der Marktplatzinhalte. Die Marktplatzinhalte werden ausschließlich von den Anbietern angeboten. Verträge über die Marktplatzinhalte kommen daher ausschließlich zwischen den Anbietern und den Kunden zustande.

Vertragsgrundlage. IBEX schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. AGB und anderen Vertragselementen von Seiten der Anbieter oder der Kunden wird widersprochen.

Zukünftige Änderungen. Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von IBEX werden den Anbietern schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Konsumenten nicht binnen vier Wochen bzw. Unternehmer nicht binnen fünfzehn Tagen widersprechen.

Ab Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle anderen noch laufenden Verträge.

Anbieter

Anbieter. Anbieter können nur Unternehmer sein. Natürliche Personen müssen mindestens 18 Jahre alt und uneingeschränkt geschäftsfähig sein.

Leistungsumfang. Der Umfang der an Anbieter zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung von kauftregional.at, welche einen integralen Bestandteil dieses Vertrages darstellt. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

Verfügbarkeit. Soweit mit dem Anbieter transaktionsunabhängige, laufzeitabhängige Gebühren, wie z.B. eine monatliche Grundgebühr, vereinbart sind, hat dieser einen Anspruch auf eine jährliche Verfügbarkeit von kauftregional.at von 99%. Ansonsten hat der Anbieter keinen Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit.

Geräte- und Browser-Kompatibilität. Kauftregional.at wird so angeboten, wie es ist. Der Anbieter hat keinen Anspruch auf eine Kompatibilität des Internetdienstes mit bestimmten Endgeräten, Browsern oder dergleichen.

Vertragsabschluss. Anbieter müssen sich vor der Nutzung von kauftregional.at registrieren und ein Anbieterkonto erstellen. Mit der Registrierung wird ein Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Prüfung. IBEX ist im Rahmen der Registrierung und laufender Kontrollen berechtigt, Anbieter zum Schutz der Kunden und von IBEX einer Identitäts-, Bonitäts- und Qualitätsprüfung zu unterziehen und dazu Informationen beim Anbieter und bei Dritten wie Auskunfteien und Bewertungsplattformen einzuholen.

Bei Nichtvorliegen eines Identifikationsnachweises ist IBEX berechtigt, das Profil des Anbieters bis zur Vorlage eines entsprechenden Nachweises zu sperren.

Verkaufsberechtigung. IBEX ist im Rahmen der Registrierung und laufender Kontrollen berechtigt, eine entsprechende Verkaufsberechtigung (beispielsweise Gewerbeberechtigung) für die vom Anbieter inserierten Marktplatzinhalte einzuholen. Bei Nichtvorliegen einer solchen Berechtigung ist IBEX berechtigt, das Profil des Anbieters bis zur Vorlage einer entsprechenden Verkaufsberechtigung zu sperren.

Pflichtinformationen. Anbieter müssen in ihrem Anbieterkonto alle gesetzlich erforderlichen Informationen (z.B. Impressum, Offenlegung, Datenschutz, Informationen vor Kaufabschluss, Zahlungsmittel, Versandkosten und Widerrufsrecht) hinterlegen. Anbieter können in ihrem Anbieterkonto Allgemeine Geschäftsbedingungen hinterlegen. Für den Fall, dass IBEX aufgrund von fehlenden oder unrichtigen Informationen der Anbieter in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Anbieter, IBEX schad- und klaglos zu halten.

Gebühren. Die Gebühren für die Nutzung von kauftregional.at durch die Anbieter sind in der vor der Registrierung ersichtlichen Produktinformation zu den Anbieterkonten festgelegt, welche einen integralen Bestanteil des Vertrages zwischen IBEX und dem Anbieter darstellen.

Die Gebühren können sich aus transaktionsunabhängigen Gebühren wie einer Registrierungsgebühr oder einer laufzeitabhängigen Gebühr sowie aus transaktionsabhängigen Gebühren wie fixen oder prozentuellen Beträgen je verkauftem Produkt oder je abgeschlossenem Geschäft zusammensetzen.

Kündigung. Sowohl IBEX als auch die Anbieter haben das Recht, den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist aufzulösen.

Das bedeutet, IBEX kann den Anbieter sperren und der Anbieter kann sein Konto jederzeit stilllegen.

Folgen der Kündigung. In Fall der Vertragsauflösung hat der Anbieter eventuelle transaktionsabhängige Gebühren für bereits angefallene Geschäftsabschlüsse noch zu leisten. Ebenso hat der Anbieter bereits angefallene transaktionsunabhängige Gebühren grundsätzlich abzugsfrei zu leisten. Erfolgt die Kündigung durch den Anbieter aus einem wichtigen Grund, welcher in der Sphäre von IBEX fällt, oder durch IBEX ohne wichtigen Grund, der in die Sphäre des Anbieters fällt, dann hat der Anbieter transaktionsunabhängige Gebühren nur aliquot zur tatsächlichen Nutzung zu leisten.

Sowohl IBEX als auch dem Anbieter stehen rein aus dem Titel der Auflösung des Vertrages und dessen Folgen (z.B. frustrierter Aufwand für technische Konfiguration durch die IBEX oder für die Einstellung von Waren durch die Anbieter in Erwartung einer längeren Geschäftsbeziehung) keine weiteren Ansprüche zu.

Aussetzung und Beendigung der Vermittlungstätigkeit. IBEX ist berechtigt, im Falle der Insolvenz des Anbieters, im Falle von gesetzeswidrigen oder wiederholt gegen diese Bestimmung verstoßenden Handlungen des Anbieters oder im Falle der Verletzungen von Rechten Dritter durch den Anbieter nach dem Ermessen von IBEX die Vermittlungstätigkeit auszusetzen oder gänzlich zu beenden.

Datenzugang. IBEX ermöglicht dem Anbieter in dessen Profil Zugang zu den von IBEX verarbeiteten personenbezogen oder sonstigen Daten. IBEX ermöglicht dem Anbieter nach Beendigung des Vertrages für vier Wochen einen technischen Zugang zu dessen Profil.

Nach Verstreichen dieser Frist ist IBEX berechtigt, sämtliche Daten des Anbieters zu löschen.

Kunden

Kunden. Kunden können sowohl Unternehmer als auch Konsumenten sein. Natürliche Personen müssen mindestens 18 Jahre alt und uneingeschränkt geschäftsfähig sein.

Leistungsumfang. Kunden haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Leistungsumfang von kauftregional.at.

Nutzung. Kunden können kauftregional.at sowohl mit Registrierung / Kundenkonto als auch ohne Registrierung / Kundenkonto nutzen. Mit der kostenlosen Registrierung eines Kundenkontos kommt ein unentgeltlicher Vertrag zwischen IBEX und dem Kunden zustande.

Kündigung / Untersagung. Soweit der Kunde ein kostenloses Kundenkonto registriert hat, hat der Kunde das Recht, dieses jederzeit ohne Angaben von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

IBEX hat das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist bestimmten Kunden die Nutzung von kauftregional.at zu untersagen und diese Kunden zu sperren.

Die Nutzung von kauftregional.at ist für die Kunden immer kostenlos.

Markplatzinhalte

Markplatzinhalte. Marktplatzinhalte und deren Beschreibung müssen den in Österreich geltenden Gesetzen sowie den nachfolgenden Bestimmungen entsprechen. Jeder Anbieter ist für den Inhalt der von ihm erstellten Anzeigen ausschließlich selbst verantwortlich.

Arten. Marktplatzinhalte können nur physische Waren und Dienstleistungen sein, welche den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Waren, welche CBD enthalten, sowie Waren und Dienstleistungen mit expliziten Inhalten dürfen nicht auf der Plattform kauftregional.at angeboten werden.

Ranking der Marktplatzinhalte. Das Ranking der einzelnen Marktplatzinhalte ist zum einen abhängig vom gebuchten Abonnement des jeweiligen Anbieters, wobei Inhaber des Abonnements „Premium“ vorrangig gereiht werden, zum anderen von der Qualität des Inhalts des Marktplatzinhaltes, wobei ein von IBEX zur Verfügung gestellter Algorithmus den Inhalt des jeweiligen Inserats anhand von Indikatoren wie Aufrufen, Bewertungen, Interaktionen mit dem angebotenen Produkt und vergleichbaren Anhaltspunkten bewertet und der Bewertung entsprechend eine Reihung vornimmt.

Differenzierte Behandlung der Marktplatzinhalte. IBEX differenziert nicht zwischen von diesem selbst oder von von IBEX kontrollierten Anbietern angebotenen Marktplatzinhalten und von sonstigen Anbietern angebotenen Marktplatzinhalten.

Zielgruppe. Alle Marktplatzinhalte müssen sich an alle Kunden richten. Ein selektives Anbieten von Marktplatzinhalten an bestimmte Kundengruppen, z.B. nur an Unternehmer oder Ärzte, ist unzulässig.

Preisangabe. Alle Preisangaben haben dem vollständigen, tatsächlichen Verkaufspreis zu entsprechen. Die Preise sind als Brutto-Preise inklusive Versandkosten und inkl. österreichischer Umsatzsteuer auszuweisen.

Der Vertrieb von Marktplatzinhalten mit nicht in der Preisangabe enthaltenen Zusatzkosten, wie z.B. „später zu bezahlen“, „im Eintausch gegen“ ist unzulässig.

Beschreibungen. Die Beschreibungen der Marktplatzinhalte haben alle wesentlichen Merkmale der Marktplatzinhalte zu umfassen. Für den Fall, dass IBEX aufgrund von fehlenden oder unrichtigen Beschreibungen der Anbieter in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Anbieter, IBEX schad- und klaglos zu halten.

Verfügbarkeit, Lieferzeit. Angaben zur Verfügbarkeit und zur Lieferzeit sind stets aktuell und richtig zu halten.

Verlinkungen. Die Beschreibungen der Marktplatzinhalte dürfen keinerlei Kontaktdaten, Links oder andere Referenzen zu Websites, Hotlines, Geschäften sowie anderen Informations- und Bezugsquellen enthalten. IBEX ist dazu berechtigt, Links oder andere Referenzen zu Websites, Geschäften sowie anderen Informations- und Bezugsquellen, welche ohne explizite Zustimmung von IBEX in Beschreibungen von Marktplatzinhalten implementiert wurden, jederzeit zu entfernen.

Veröffentlichungen in anderen Medien. IBEX ist berechtigt, aber nicht dazu verpflichtet, die Marktplatzinhalte der Anbieter nach eigenem Ermessen von IBEX auch in anderen Medien, wie insbesondere auf den Social-Media Plattformen Facebook, Instagram, Telegram, auf YouTube und Google Shopping zu veröffentlichen. Der Anbieter ist daher verpflichtet, nur Inhalte einzustellen, bei welchen die dazu notwendigen Rechte vorliegen. Dem Anbieter entstehen dadurch keine zusätzlichen Gebühren.

Freigabe von Marktplatzinhalten. Marktplatzinhalte bedürfen vor der Veröffentlichung einer Freigabe von IBEX. Diese Prüfung erfolgt im Regelfall binnen 48 Stunden.

Löschung von Marktplatzinhalten. IBEX ist dazu berechtigt Marktplatzinhalte auf der Plattform kauftregional.at, welche gegen dieses Vertragswerk oder gegen eine gesetzliche Bestimmung verstoßen, anstößige Inhalte (insbesondere pornographische, sexistische, beleidigende, extremistische, gewaltverherrlichende und betrügerische Inhalte) aufweisen, Rechte Dritter verletzen oder eine unvollständige Produktanlage bzw. unvollständige Produktbeschreibung aufweisen, jederzeit zu löschen, ohne dass dem Anbieter dadurch ein Anspruch auf Rückzahlung entsteht.

Beschwerdemanagement für Anbieter

Hilfeseiten/FAQ. Die erste Anlaufstelle für Fragen des Anbieters ist die Hilfeseite unter https://kauftregional.at/Hilfe.

Kommunikation via E-Mail/Beschwerdemanagement. Zur Lösung von Fragen bietet IBEX dem Anbieter während der Servicezeiten einen Support via E-Mail an support@kauftregional.at an.

Servicezeiten. Die Servicezeiten von IBEX sind Montag bis Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr (CET, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich).

Verträge zwischen Anbietern und Kunden

Anbieter und Kunden. Die Anbieter stellen auf kauftregional.at Marktplatzinhalte ein. Die Kunden stellen mit Klick auf den Button „Zahlungspflichtig kaufen“ ein Angebot zum Kauf der Marktplatzinhalte. Die Annahme erfolgt automatisiert durch Bestätigung des Anbieters über kauftregional.at.

Zahlung. Sämtliche Zahlungen erfolgen direkt zwischen den Anbietern und deren Kunden.

Ansprüche der Kunden. Sämtliche Ansprüche der Kunden gegenüber den Anbietern sind durch die Kunden direkt bei den Anbietern geltend zu machen. IBEX haftet für Ansprüche der Kunden gegenüber den Anbietern nicht.

Leistungsumfang

Erfüllungsort bei Unternehmern. Erfüllungsort ist der Sitz von IBEX.

Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet IBEX eine fachgerechte Ausführung nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat IBEX bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.

Austauschbare Leistungen. Soweit dies mit den Zielen des Vertrages im Einklang steht, ist IBEX berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.

Teilleistungen. IBEX ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.

Fremdleistungen.  IBEX ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen.

Referenz. IBEX ist berechtigt, Anbieter als Referenz zu nennen.

Entgelt

Preise. Alle Gebühren für Anbieter verstehen sich ab Geschäftssitz in Euro zzgl. Umsatzsteuer.

Zusatzleistungen. Alle Leistungen von IBEX, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.

Kostenvorschuss.  IBEX ist berechtigt, bei Zusatzleistungen von den Anbietern Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes zu verlangen.

Teilleistungen.  IBEX ist berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen.

Ungerechtfertigter Rücktritt. Für den Fall, dass der Anbieter von Zusatzaufträgen ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von IBEX ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt IBEX trotzdem das vereinbarte Honorar. IBEX muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn IBEX aus einem in der Sphäre des Anbieters liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.

Preisanpassung. IBEX ist berechtigt, gegenüber den Anbietern Preisanpassungen für zukünftige Gebühren vorzunehmen.

Zahlung

Fälligkeit. Die Rechnungen von IBEX sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig.

Zahlbarkeit. Die Rechnungen von IBEX sind binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen bzw. wird im Fall eines Lastschriftmandates eingezogen.

Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Anbieter sind selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von IBEX aufzurechnen, außer die Forderung des Anbieters wurde von IBEX schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten der Anbieter ist ausgeschlossen.

Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung durch die Anbieter sind die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, zu bezahlen. Der Anbieter hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.

Ratenzahlung. Soweit IBEX und der Anbieter eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.

Haftung

Rügeverpflichtung von Unternehmern. Anbieter haben allfällige Mängel bzw. Schäden binnen 7 Tagen schriftlich zu rügen.

Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel oder Schäden, welche der Anbieter mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste.

Die Rüge des Anbieters hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln bzw. Schäden, die nicht ständig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der Mängel oder Schäden anzuführen. Der Anbieter hat IBEX alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Anbieter ist die Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von Regressansprüchen, des Anbieters ausgeschlossen.

Gewährleistung. Das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress der Anbieter ist auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt.

Den Anbietern steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von IBEX zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist der Anbieter weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.

Aktualisierungspflicht. Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG wird gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

Irrtum, Verkürzung über die Hälfte bei Unternehmern. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.

Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, der Anbieter sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von IBEX beruhen. Derartige Ansprüche der Anbieter verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.

Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.

Schutzwirkung zugunsten Dritter. Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.

Beweislast bei Unternehmern. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von IBEX ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Anbieter zu beweisen.

Nachfristsetzung. Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Anbieter erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn dieser IBEX schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.

Bereitschaft zur außergerichtlichen Streitbeilegung

Mediation. Um mit dem Anbieter eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten zu erzielen, erklärt sich IBEX bereit, an einer Mediation bei den Mediatoren Dr. Florence Burkhart, Rechtsanwältin, Kajetanerplatz 5, 5020 Salzburg oder Dr. Reinhold Gsöllpointer, Rechtsanwalt, Hellbrunner Straße 7a, 5020 Salzburg teilzunehmen. IBEX trägt einen angemessenen Anteil an den Gesamtkosten der Mediation.

Online Streitbeilegungsplattform für Konsumenten. Zur Schlichtung von Streitigkeiten mit Konsumenten hat die EU eine „Online Streitbeilegungsplattform“ (ec.europa.eu/odr) errichtet. IBEX entscheidet über eine Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren im Einzelfall. Bei Fragen zur Streitschlichtung steht IBEX unter office@kauftregionalregional.at zur Verfügung.

Schlussbestimmungen

Anzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen den Anbietern sowie den Kunden einerseits und IBEX andererseits ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.

Zwingendes Verbraucherrecht. Sofern bei Verträgen mit Konsumenten die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit von IBEX auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt.

UN-Kaufrecht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden auf Verträgen mit Anbietern keine Anwendung.

Gerichtsstand bei Unternehmern. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen IBEX und Anbietern wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Salzburg vereinbart. IBEX ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von IBEX und des Anbieters berechtigt.